Alles aus einer Hand: Beratung, Planung, Montage und Kundendienst

Mit der von mir angebotenen Brandschutztechnik sind Sie von Anfang an kompetent beraten und für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen perfekt gerüstet. 

•  Feuerlöscher


Regelmäßige Instandsetzung

Der gesetzliche Intervall für die Instandsetzung von tragbaren sowie fahrbaren Feuerlöschern beträgt für Geschäftskunden 2 Jahre. Die Instandhaltung von Feuerlöschern darf nur von einem Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 und TRBS 1203 durchgeführt werden. Die Überprüfung wird in der Regel direkt vor Ort in meiner mobilen Werkstatt durchgeführt, kann aber auch jederzeit auf Wunsch extern erledigt werden. Für diesen Zeitraum stelle ich Ihnen Tausch-Feuerlöscher zur Verfügung.  Nach der Instandsetzung erhalten Sie wieder Ihre eigenen Feuerlöscher. Die nächste Instandhaltung sollte keinesfalls überschritten werden, da bei eventuellen Schäden unnötige Rechtsstreitigkeiten bei der Schadensregulierung  auftreten können.

 

Für Privatpersonen gilt keine gesetzliche Vorschrift, jedoch empfiehlt sich die 2-jährige Instandhaltung der Feuerlöscher in jedem Falle. Auch die Hersteller weisen dringlich auf eine regelmäßige Instandhaltung hin.

Denken Sie immer daran: „Gut gerüstet für den Notfall!“

•  Prüf- und Fülldienst

•  Instandhaltung nach DIN 14406/4

•  Tausch von Pulver- auf Schaumfeuerlöscher 


•  Rauchwarnmelder + Hausalarm


Montage und Wartung durch Q-zertifizierte Fachkraft 

für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Auch in Baden-Württemberg wurde das Gesetz zur Installation von Rauchwarnmeldern im Privathaushalt erlassen. Alle Neubauten müssen ab sofort ausgerüstet werden. Alle Bestandsbauten müssen bis heute nachgerüstet sein.

Als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 erhalten Sie bei mir alle nötigen wichtigen Informationen, welche für die Auswahl, die Installation und die Wartung von Rauchwarnmeldern nötig ist.

Lassen Sie Ihre Rauchwarnmelder richtig installieren und eine jährliche Wartung durch eine Fachkraft durchführen.

Hinweis: Die DIN 14676 besteht seit der Neufassung Ende 2018 aus 2 Teilen:

•  DIN 14676-1 (Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung von Rauchwarnmeldern)

•  DIN 14676-2 (Anforderungen an den Dienstleistungserbringer)

Haben Sie Fragen zum Thema Rauchwarnmelder? Bei mir erhalten Sie eine ausführliche Beratung.

Rufen Sie noch heute an, damit Sie beruhigt und sicher schlafen können.

•  CO- Warnmelder (Kohlenmonoxid)


Jederzeit sicher vor der unsichtbaren Gefahr

Gastherme  Kaminofen  Gasheizung  Heizanlagen  Wärmepumpe 

Jährlich sterben Menschen an den Folgen einer Kohlenmonoxidvergiftung. Ursache hierfür ist oftmals die fehlende Früherkennung des nicht wahrnehmbaren, farb-, geruch- und geschmacklosen Gases. Kohlenmonoxid wird daher auch als der „schleichende Tod“ bezeichnet.

Aufgrund seiner geringen Dichte dringt es mühelos durch Wände und Decken. Der neue CO-Warnmelder warnt Sie zuverlässig vor Kohlenmonoxid-Gefahren und macht Ihr Zuhause sicher